Aufarbeitung und Prävention von Kindesmissbrauch: Die besondere Verantwortung und Aufgabe von Schulen in freier Trägerschaft

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Berlin, 15. Dezember 2022 (MR/NA): Vertreterinnen vom Bund der Freien Waldorfschulen nahmen als Expertinnen aus dem Bereich Schule an Werkstattgesprächen der Aufarbeitungskommission teil.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchshat bereits zum dritten Mal Expert:innen aus dem Bereich Schule eingeladen, um sich zu den Themen Sexueller Kindesmissbrauch und Aufarbeitung auszutauschen. Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen wurde lange tabuisiert oder verdrängt, auch an Schulen oder anderen Kinder- und Jugend-Einrichtungen. Häufig stehen den Schmerzen der unmittelbar Betroffenen die Ängste und Verunsicherungen derjenigen gegenüber, an die sie sich hilfesuchend wenden.

Der Fokus lag dieses Mal auf Schulen in freier Trägerschaft, wie beispielsweise Waldorf-, evangelische und freie Schulen. „Im Rahmen der Gespräche wurde auch thematisiert, wo die besonderen Aufgaben der Schulen in freier Trägerschaft hinsichtlich des Kindesmissbrauchs liegen“, berichtet Eva Wörner, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen und dort verantwortlich für den Bereich Gewaltprävention. Prof. Dr. Ulrike Barth, Juniorprofessorin für Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik am Institut für Waldorfpädagogik, informierte im Zusammenhang mit einem konkreten Fall über die Notwendigkeit, sich als Institution von externen Fachkräften bei Intervention und vor allem auch Aufarbeitungsprozessen unterstützen zu lassen sowie für eine transparente Kommunikation gegenüber der Schulgemeinschaft zu sorgen. Die Kommission stellte heraus, dass für Schulen in freiere Trägerschaft „eine gewisse Selbstgenügsamkeit und Abschottung nach außen“ und „gleichzeitig die enge Bindung von Lehrerinnen und Lehrern zu Schülerinnen und Schülern, die starke Einbindung der Elternschaft in die Schulgemeinschaft sowie die Förderung charismatischer Lehrerpersönlichkeiten Risikofaktoren für Übergriffe sein können.

Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) verpflichtet seine Schulen, ein Schutzkonzept zur Gewaltprävention bereitzustellen. Er verfügt darüber hinaus bereits über eine eigene Anlaufstelle, schult Pädagog:innen und informiert umfassend über Gewaltprävention. „Wir freuen uns, dass wir mit dem verpflichtenden Schutzkonzept bereits gut aufgestellt sind“, so Wörner. „Doch dies ist erst der Anfang. Wir treiben den begleitenden Entwicklungsprozess – der absolut notwendig für eine wirksame Präventionsarbeit ist – intensiv voran. Hierzu gehört die Arbeit zur Qualität der Schulen, die Beteiligung aller involvierten Gruppen sowie die Transparenz und Öffnung der Schulen nach Innen und Außen“, führt Wörner weiter aus. Auch die Frage der Aufarbeitung wird der BdFWS in Zukunft noch mehr in den Fokus nehmen.

Weitere Informationen zum Thema Gewaltprävention und Schutzkonzept des BdFWS finden Sie hier: waldorfschule.de/ueber-uns/gewaltpraevention

Bund der Freien Waldorfschulen e.V. 
Die derzeit 253 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. In Deutschland besuchen 90.500 Schüler:innen eine Waldorfschule. Siehe auch waldorfschule.de.

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