„Schulen und Kindergärten sind Orte der Begegnung, der Förderung und der Fähigkeitenbildung und keine Kontrollinstanzen für staatlich-hoheitliche Aufgaben“, so der Sprecher des BdFWS Henning Kullak-Ublick. „Das Gesetz ist ein Akt der Entmündigung, weil es sowohl den Eltern wie den beratenden Kinderärzt*innen die Mündigkeit abspricht, zu einer verantwortlichen Entscheidung zu kommen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Kolleg*innen gezwungen werden, jenseits der Pädagogik medizinische Überprüfungen zu leisten und durch eine fachfremde Mitteilungsverpflichtung in diesem Bereich das pädagogische Vertrauensverhältnis zu beschädigen.“ Das Gesetz fordert unter anderem die Weitergabe von Personendaten an die Gesundheitsämter. Der BdFWS würdigt Impfungen als wesentliches Instrument in der Prävention infektiöser Erkrankungen. Als pädagogischer Dachverband gebe der BdFWS aber grundsätzlich keine Impfempfehlungen, sondern verweise die Eltern seiner Einrichtungen auf die Beratung durch ihre Kinderärzt*innen.