Hamburg, 14. September 2021 (NA): Ein Urteil und ein neues Gesetz machen deutlich, dass sich bildungspolitisch durchgesetzt hat: freie Schulen dürfen in Fragen der Finanzierung nicht benachteiligt werden. Was so allgemein nachvollziehbar klingt – das Betreiben von Schulen in freier Trägerschaft ist immerhin im Grundgesetz verankert –, ist gemeinhin nicht Realität. Doch zwei neue Entwicklungen stimmen die Verbände freier Schulträger zuversichtlich.
„Rund 80 Mio Euro Nachzahlung für freie Schulen“ – das war die Schlagzeile in Brandenburg am 31. August. Das Land verlor den Musterprozess gegen eine klagende Waldorfschule. Nun steht fest, dass die Lehrer:innen an freien Schulen in Brandenburg seit 2018 nicht auskömmlich refinanziert werden und somit das Gehalt – verglichen mit Angestellten an öffentlichen Schulen – durch die freien Träger nicht angemessen ausbezahlt werden konnte. Diese Ungleichbehandlung ist nicht rechtens, so hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Das andere Ereignis betrifft ein gerade noch in dieser Legislaturperiode durch die Regierung auf den Weg gebrachtes Gesetz: Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss am 6. September verständigt auf die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und die hierfür notwendige Finanzierung des Auf- und Ausbaus zusätzlicher Kapazitäten in den Ländern. Die Finanzierung sieht vor, dass bei Aufbringung von mind. 30 % Landesmittel der Bund bis 70 % beisteuert. Entscheidend an der jetzigen Vorlage, die bereits Bundestag und Bundesrat passiert hat, ist die Regelung, dass die Eigenmittel freier Schulträger auf den Finanzierungsanteil der Länder anrechenbar sind. Waren vorher die Länder dafür zuständig zu entscheiden, ob ein freier Träger die Bundesmittel für den Ganztagesausbau erhalten kann oder eben nicht, ist jetzt klar geregelt, dass im Falle freier Träger dieser die Eigenmittel selbst stellen kann, um den Bundeszuschuss zu erhalten.
Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) blickt auf einen erfolgreichen Einsatz zurück. „Wir haben gemeinsam mit den anderen Vertreter:innen von Schulen in freier Trägerschaft gekämpft und es wurde nun endlich eine vernünftige und gerechte Lösung gefunden,“ so Hans Hutzel, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen und zurzeit Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Freier Schulen (BAGFS). In der BAGFS arbeiten die sechs Vereinigungen und Verbände von Schulen in freier Trägerschaft auf Bundesebene zusammen und vertreten insgesamt ca. 3.420 Schulen mit etwa 865.000 Schülerinnen und Schülern. „Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und können so weiterarbeiten. Nun werden wir die Umsetzung auf Länderebene genau verfolgen müssen und an diesem Anspruch messen,“ beschreibt Hutzel die nun anstehende Aufgabe.
Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die derzeit 254 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. In Deutschland besuchen 90.000 Schüler:innen eine Waldorfschule. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr. Siehe auch waldorfschule.de.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
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