Die staatlichen Schulabschlüsse finden gemäß der jeweiligen staatlichen Prüfungsordnung statt.
Über alle staatlichen Prüfungen wird zum gegebenen Zeitpunkt in den Elternabenden der jeweiligen Klassen unterrichtet, die SchülerInnen werden in den Verfügungsstunden mit den Prüfungsordnungen bekannt gemacht und mit den SchülerInnen und gegebenenfalls mit den Eltern werden individuelle Beratungsgespräche geführt.
(a) Der Hauptschulabschluss kann am Ende der Klassenstufe 10, 11 oder 12 erworben werden – z. B. von SchülerInnen, die die Waldorfschule vorzeitig verlassen möchten. In die Beurteilung gehen die Leistungen der beiden der Abschlussprüfung vorangegangenen Klassenstufen und die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einer mündlichen bzw. praktischen Prüfung im Fach Arbeitslehre ein.
(b) Der mittlere Bildungsabschluss kann erst am Ende der Klassenstufe 12 erworben werden. In die Beurteilung gehen die Leistungen der beiden der Abschlussprüfung voran-gegangenen Klassenstufen und die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer mündlichen Pflichtprüfung in einem weiteren Fach ein. Letztere kann durch eine sogenannte „besondere Lernleistung“ ersetzt werden, die durch die Zwölftklassarbeit und ein abschließendes Prüfungsgespräch über diese gegeben ist. Darüber hinaus können freiwillig in bis zu zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen erfolgen.
(c) Das Abitur
Frühestens am Ende der 13. Klasse können SchülerInnen unserer Schule, die erfolgreich an der staatlichen Prüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an Freien Waldorfschulen teilgenommen haben, zur Abiturprüfung zugelassen werden und durch erfolgreiche Teilnahme an der zentralen Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife (das Abitur) erwerben.
Die Vorbereitung auf das Abitur beginnt bereits mit der 12. Klasse, so dass SchülerInnen, die diesen Abschluss anstreben, schon zu Beginn der 12. Klasse am Unterricht der Abiturvorbereitungsgruppe teilnehmen müssen.
Für die Aufnahme in die 13. Klasse müssen die folgenden von der Schule festgelegten Vor-aussetzungen erfüllt sein:
In den abiturrelevanten Fächern (zurzeit Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Musik) muss ein gesamter Notendurchschnitt von 2,5 und in den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik, Englisch ebenfalls ein Durchschnitt von 2,5 auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses erzielt werden.
Die SchülerInnen müssen sich für eine der drei möglichen Fächerkombinationen, die die Schule derzeit anbieten kann, entscheiden:
Mögliche Kombinationen A, B, C der Prüfungsfächer für die Abiturprüfung an unserer Schule
Schriftliche
Prüfungsfächer |
Mündliche Prüfungsfächer | 7./8. Fach
keine Prüf’fächer |
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E-Kurs | E-Kurs | G-Kurs | G-Kurs | G-Kurs | G-Kurs | G-Kurs | G-Kurs | |
A | De | Ma | NW : Bi | GW : Ek | FS : Fr | FS : En | Ge | Mu |
B | De | FS : En | Ma | GW : Ek | FS : Fr | NW : Bi | Ge | Mu |
C | De | FS : En | Ma | GW : Ek | FS : Fr | Mu | Ge | Bi |
Gewichtung X 11 | Gewichtung X 4 |
FS = Fremdsprache, NW = Naturwissenschaft, GW= Gesellschaftswissenschaft
Unter bestimmten Bedingungen kann bei Nichtbestehen der allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
(a) Ein Bestandteil des Waldorfabschlusses ist der künstlerische Abschluss, bestehend aus dem Eurythmieabschluss und der Präsentation von Arbeiten aus dem Kunst- und Werk-unterricht.
(b) Die Zwölftklassarbeit wird bereits im Laufe der 11. Klasse begonnen und im 1. Halbjahr der 12. Klasse abgeschlossen. Die Schüler arbeiten in diesem Zeitraum theoretisch und praktisch-künstlerisch an einem individuell gewählten Thema und präsentieren abschließend in einem Referat ihre Arbeitsergebnisse der Schulgemeinschaft. Die Zwölftklassarbeit sollte Fähigkeiten spiegeln, die die SchülerInnen in ihrer Waldorfschulzeit erworben haben. Eine Beurteilung der Zwölftklassarbeit erfolgt für das Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist.
(c) Das Klassenspiel der 12. Klasse findet in der Regel am Ende des 12. Schuljahres statt. Es umfasst eine intensive mehrwöchige Probenzeit sowie schulinterne und öffentliche Auf-führungen. Im Klassenspiel werden die SchülerInnen sowohl in ihren künstlerischen Fähig-keiten (durch die selbstständige Erarbeitung und Darstellung der zu verkörpernden Charaktere) als auch in ihren sozialen Kompetenzen (durch gemeinsame Probenarbeit, eigenverantwortliche Bühnen- und Kostümgestaltung und andere aufführungsrelevante Tätigkeiten) gefordert.
(d) Die in der Regel einwöchige Klassenfahrt ist auch als Fortsetzung der Kunstgeschichts-epochen zu sehen. Sie soll den SchülerInnen das in diesen Epochen Erlernte an konkreten Objekten anschaulich machen.
Die SchülerInnen werden in allen Teilbereichen des Waldorfabschlusses von LehrerInnen und Fachkräften betreut und erhalten über ihre Leistungen jeweils eine Zeugnisbeurteilung.